Allgemeine Geschäftsbedingungen

Behördliche Genehmigung:

Die Somos GmbH ist im Besitz einer unbefristeten Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung gemäß Art. 1 § 1 und 2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG). Die unbefristete Erlaubnis wurde erstmals erteilt von der Bundesagentur für Arbeit am 27.11.2014.

Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB):

Diese AGB gelten für alle Auftrags-und Vertragsverhältnisse, Arbeitnehmerüberlassungsverträge und Personalvermittlungsvorgänge unter Ausschluss entgegenstehender Bedingungen des Auftraggebers. Dies gilt selbst dann, wenn Somos diesen entgegenstehenden Bedingungen des Auftraggebers nicht ausdrücklich widerspricht.

Vertragsgegenstand:

Die Somos GmbH stellt auf Grundlage der geltenden Gesetze, insbesondere des AÜG, des Arbeitnehmerüberlassungsvertrags sowie diesen AGB dem Auftrag-geber ihre Mitarbeiter vorübergehend zur Verfügung. Durch den Abschluss des Arbeitnehmerüberlassungsvertrags wird kein Vertragsverhältnis zwischen dem Somos-Mitarbeiter und dem Auftraggeber begründet. Änderungen von Einsatzdauer, Arbeitszeit und Arbeitstätigkeit können nur zwischen Somos und dem Auftraggeber vereinbart werden. Darüber hinaus erbringt Somos für den Auftraggeber auch Werk-und Dienstleistungen.

Somos-Mitarbeiter:

  • Auswahl: Somos stellt dem Auftraggeber sorgfältig ausgesuchte und auf die erforderliche berufliche Qualifikation überprüfte Mitarbeiter zur Verfügung.
  • Einsatz: Der Auftraggeber setzt im Rahmen eines Arbeitnehmerüberlassungsverhältnisses Somos-Mitarbeiter ausschließlich an dem Ort und für Tätigkeiten ein, die im Arbeitnehmerüberlassungsvertrag vereinbart wurden. Er lässt die Somos-Mitarbeiter nur die der Qualifikation entsprechenden Arbeitsmittel bzw. Maschinen verwenden, in deren Bedienung der Somos-Mitarbeiter eingewiesen wurde. Außerdem setzt der Auftraggeber Somos-Mitarbeiter nicht für die Beförderung von Geld oder zum Geldinkasso ein und stellt Somos insoweit ausdrücklich von allen Ansprüchen frei. Der Auftraggeber zahlt Somos Mitarbeitern keine Geldbeträge aus, auch keine Löhne und Reisekostenvorschüsse.
  • Verschwiegenheit: Somos hat seine Mitarbeiter gemäß § 5des Bundesdatenschutzgesetzes arbeitsvertraglich auf das Datengeheimnis und damit zur Verschwiegenheit verpflichtet. Es ist Ihnen untersagt, geschützte kundenbezogene Daten unbefugt zu einem anderen Zweck zu verarbeiten oder auf andere Weise zu nutzen als dem zur jeweiligen Aufgabe gehörenden Zweck. Die Verpflichtung auf das Datengeheimnis besteht auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses fort. In gleicher Weise verpflichtet Somos sich zur Verschwiegenheit.
  • Mitarbeitervergütung/Tarifbindung: Auf die Arbeitsverhältnisse der Somos-Mitarbeiter finden im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung zwischen dem BAP sowie dem BZA (Arbeitgeberverbände der Personaldienstleistung) sowie der DGB-Tarifgemeinschaft Zeitarbeit geschlossenen Branchentarifverträge einschließlich der einschlägigen Branchenzuschlagsverträge Anwendung
  • Freistellung durch Auftraggeber: Im Rahmen der Ermittlung der Entgeltbedingungen der überbetrieblichen Somos-Mitarbeiter erteilt der Entleiher im Falle der Arbeitnehmerüberlassung Somos Informationen zur Feststellung der Branchenzugehörigkeit des Auftraggebers bzw. zur Feststellung des Vergleichsstundenentgelts des Mitarbeiters des Entleihers, sofern dies zur Ermittlung der tarif- oder gesetzmäßigen Bezahlung durch Somos erforderlich ist. Sollten diese Information nicht zutreffend sein, Somos deshalb das Entgelt des überbetrieblichen Mitarbeiters falsch berechnen und daraus Ansprüche entstehen (zum Beispiel überbetriebliche Mitarbeiter, Sozialversicherungsträger etc.), so stellt der Entleiher Somos diesbezüglich von jeder Inanspruchnahme frei.
  • Somos Haftung: Somos haftet unabhängig von der rechtlichen Grundlage des Tätigwerdens von Somos oder Somos-Mitarbeiter nur für die ordnungsgemäße Auswahl seiner Mitarbeiter. Deshalb haftet Somos insbesondere nicht für Schäden, die Somos-Mitarbeiter an Gegenständen verursachen, mit denen oder an denen sie arbeiten. Sofern Gegenstände oder Personen durch Somos-Mitarbeiter zu Schaden kommen, hat der Auftraggeber Somos von einer Inanspruchnahme durch Dritte freizustellen. Grundsätzlich ist in jedem Fall die Somos-Haftung der Höhe nach auf die Deckungssumme der bestehenden Somos-Haftpflichtversicherung beschränkt. Den Bestand und die Deckungssumme weist Somos dem Auftraggeber jederzeit auf Verlangen nach.
  • Arbeitsschutz: Der Auftraggeber ist beim Einsatz von Somos-Mitarbeitern im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung für die Einhaltung der für den jeweiligen Betrieb geltenden gesetzlichen Vorschriften des Arbeitsschutzrechtes verantwortlich. Der Auftraggeber ist insbesondere verpflichtet, die für die Ausübung der jeweiligen Tätigkeit vorgeschriebenen Sicherheitsausrüstungen und Schutzkleidungen zur Verfügung zu stellen und auf deren Verwendung zu achten. Er hat Einrichtungen der Ersten-Hilfe für Somos-Mitarbeiter bereitzuhalten und erforderlichenfalls entsprechende Maßnahmen einzuleiten. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Somos-Mitarbeiter vor Arbeitsaufnahme mit den einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften des jeweiligen Arbeitsplatzes vertraut zu machen. Der Auftraggeber gestattet Somos den Zutritt zum Tätigkeitsort der Somos-Mitarbeiter, um sich von der Ein-haltung der arbeitssicherheitstechnischen Maßnahmen zu überzeugen. Bei einem Arbeitsunfall eines Somos-Mitarbeiters ist Somos unverzüglich zu benachrichtigen. Für eine not-wendige behördliche Genehmigung von Mehr- oder Sonntagsarbeit trägt der Auftraggeber Sorge. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Somos über jede Änderung der Einsatz-bedingungen unverzüglich zu informieren, die Auswirkungen auf den Gesundheits- und Arbeitsschutz haben.
  • Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG): Der Auftraggeber hat die sich aus dem AGG ergebenden Pflichten auch gegenüber dem Somos-Mitarbeiter einzuhalten. Zudem hat der Auftraggeber die Mitarbeiter darüber zu informieren, bei welcher Stelle im Unternehmen des Auftraggebers sie sich beschweren können. Die Somos GmbH verpflichtet sich ihrerseits zur Einhaltung der Pflichten aus dem AGG, sofern sich dies im Verantwortungs-und Zuständigkeitsbereich von Somos bewegt.

Abrechnung und Fakturierung:

  • der vereinbarte Verrechnungssatz, der vereinbarte Festpreis und das vereinbarte Honorar gelten jeweils rein netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
  • Der Auftraggeber ist im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung wöchentlich zur schriftlichen Bestätigung durch die Somos-Mitarbeiter geleisteten Arbeitsstunden verpflichtet. Er nutzt dazu die von Somos bereitgestellten Zeitnachweise.
  • Die Somos-Rechnungen sind sofort rein netto ohne Abzug von Skonto fällig. Die Abrechnung erfolgt wöchentlich. Bei nicht fristgerechter Zahlung gerät der Auftraggeber auch ohne Mahnung in Verzug.
  • Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung mit Gegenansprüchen, zur Zurückbehaltung oder Minderung grundsätzlich nicht berechtigt. Etwas anderes gilt ausnahmsweise dann, wenn die Ansprüche schriftlich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.

Mehrarbeit/Zuschläge:

  • Grundlage für alle Zuschlagsregeln ist die im Betrieb des Auftraggebers geltende regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit. Der Auftraggeber wird Mehrarbeit nur dulden, soweit dies nach dem Arbeitszeitgesetz zulässig ist.
  • Es gelten grundsätzlich folgende Zuschlagsregeln zum Nettostundenverrechnungssatz:
    • ab der 41. Wochenarbeitsstunde 25 %. Sollte das Arbeitnehmerüberlassungsverhältnis während des Wochenverlaufs aufgenommen oder beendet werden, dann werden Überstunden bzw. Mehrarbeit arbeitstäglich berechnet, wobei in diesem Fall ab der 9.Tagesarbeitsstunde ein Zuschlag von 25 % fällig wird.
    • Samstagsarbeit 25 %
    • Sonntagsarbeit 50 %
    • Feiertagsarbeit 100 %
    • Nachtzuschlag 25 %

Vertragsdauer/Kündigung:

Das Arbeitnehmerüberlassungsverhältnis kann von beiden Vertragsparteien mit einer Frist von einer Woche zum Wochenende gekündigt werden. Wahrt der Auftraggeber diese Kündigungsfrist nicht, kann Somos den vereinbarten Stundenverrechnungssatz unter Berücksichtigung der vereinbarten Wochenarbeitszeit und der vertrag-lichen Restlaufzeit bei fristgerechter Kündigung als Ausgleichszahlung fordern. Dem Auftraggeber bleibt nachgelassen, einen geringeren Schaden auf Seiten von Somos nachzuweisen.

Übernahme von Somos-Mitarbeitern durch den Auftraggeber:

Somos ist als Personalvermittler tätig. Jede Arbeitnehmerüberlassung und jede Arbeit im Projekt auf dienst-, werk-vertraglicher oder sonstiger vertraglicher Basis hat auch zum Gegenstand, dass die Parteien im Falle des Bedarfs auf Seiten des Auftraggebers und des entsprechenden Wunsches des Somos-Mitarbeiters eine Anstellung des Somos-Mitarbeiters durch den Auftraggeber vornehmen können. Wird der Somos-Mitarbeiter unmittelbar im Anschluss an ein mindestens zwölfmonatiges ununterbrochen Arbeitnehmerüberlassungsverhältnis durch den Auftraggeber angestellt, so fällt keine Vermittlungsprovision an. Sollte aber der Auftraggeber, oder ein Dienstleister, mit dem Auftraggeber im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung zusammenarbeitet, mit einem Mitarbeiter oder Kandidaten von Somos binnen sechs Monaten nach einer persönlichen Vorstellung oder einer Vorstellung durch Übergabe eines Personalprofils ohne persönliche Vorstellung ein Vertragsverhältnis eingehen, so ist der Tatbestand der erfolgreichen Personalvermittlung erfüllt. Der Tatbestand einer erfolgreichen Personalvermittlung ist auch dann erfüllt, wenn ein solches Anstellungsverhältnis zwischen Auftraggeber und Somos-Mitarbeiter während eines laufenden Arbeitnehmerüberlassungsverhältnisses oder im Anschluss an ein Arbeitnehmerüberlassungsverhältnis binnen sechs Monaten hergestellt wird. Eine erfolgreiche Personalvermittlung wird auch dann unterstellt, wenn der Auftrag-geber mit dem Kandidaten oder Somos-Mitarbeiter anstelle eines Anstellungsverhältnisses ein Auftragsverhältnis oder die Zusammenarbeit auf Basis einer freien Mitarbeiterschaft begründet. Somos erhält in diesen Fällen ein Vermittlungshonorar auf folgender Basis:

  • direkt nach der Vorstellung und bis zu zwei Monaten Überlassungsdauer 25 %
  • nach zwei Monaten Überlassungsdauer 21 %
  • nach vier Monaten Überlassungsdauer 18 %
  • nach sechs Monaten Überlassungsdauer 15%
  • nach acht Monaten Überlassungsdauer 12 %
  • nach zehn Monaten Überlassungsdauer 7 %

des jährlichen Bruttogehalts inklusive der Neben-und Sozialleistungen, das der Auftraggeber dem Arbeitnehmer, freien Mitarbeiter oder Auftragnehmer künftig zahlt.

Schlussvorschriften:

  • Sollten die vorliegenden AGB teilweise unwirksam oder nichtig sein bzw. unwirksam oder nichtig werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Vertragspartner werden anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dem beabsichtigten Zweck entsprechende Regelung in billiger Weise treffen.
  • Alle genannten Preise und Zuschläge verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
  • Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie sämtlicher Verträge zwischen dem Auftraggeber und Somos bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Abänderung des Schriftformerfordernisses.
  • Erfüllungsort und Gerichtsstand unter Kaufleuten für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Bad Homburg. SOMOS ist grundsätzlich nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
  • Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Hier können Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) als PDF herunterladen.